Notbetreuung

Euskirchen, den 22.03.2020 

Liebe Eltern,

das Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gab am 20.03.2020 bekannt, dass die Notbetreuung an Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen erweitert wird.
Ab Montag, dem 23.03.2020 gilt, dass die schulische Notbetreuung bis zum 19.04.2020 (Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag) in der Schule gewährleistet wird. 
Die Notbetreuung ist ab sofort auch samstags und sonntags gewährleistet.

Die Notbetreuung steht weiterhin nur den Kindern zur Verfügung, deren Eltern zu sogenannten  

Schlüsselpersonen zählen. Schlüsselpersonen sind Personen, die in einer kritischen Infrastruktur tätig sind. 

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-personal-kritischer-infrastrukturen

Nach der neuen Weisung des Ministeriums dürfen Eltern, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zum Kreis der Schlüsselpersonen zählen, ihre Kinder bis zum 19.04.2020 zur Notbetreuung anmelden, 

a) wenn ein Elternteil des Kindes zu den Schlüsselpersonen zählt oder 
b) wenn man alleinerziehend ist und zu den Schlüsselpersonen zählt.

Kinder von Schlüsselpersonen haben jetzt auch Anspruch auf Teilnahme an einer Notbetreuung, ohne dass sie bislang an der OGS angemeldet waren.
Die Notbetreuung findet zu den üblichen Unterrichts- bzw. Betreuungszeiten statt.

Hier finden Sie den Antrag auf Betreuung und die Bescheinigung für den Arbeitgeber

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Sollten Sie ein begründetes Interesse an der Notbetreuung haben, melden Sie sich bitte umgehend per Mail unter der Adresse 113128@schule.nrw.de oder rufen Sie zwischen 8:00 und 12:30 Uhr in der Schule an.

Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Bitte beachten Sie in jedem Fall:

Kinder können die Betreuungsangebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot nicht teilnehmen.

Schauen Sie in nächster Zeit regelmäßig auf unsere Homepage wegen neuer Informationen. Wir halten Sie auf dem Laufenden und haben zusätzlich ein Menü „Corona-Informationen“ erstellt, in dem die Klassenlehrerinnen über Aufgaben für die Kinder informieren.

Ich wünsche Ihnen trotz aller Widrigkeiten eine gute Zeit. Genießen Sie die Sonnenstrahlen und den Frühlingsbeginn.

G. Strobel-Pütz

Kommissarische Schulleitung